Damals
Herzog Friedrich Wilhelm verfügte die Grundsteinlegung auf den 15. Mai 1708, den 25. Geburtstag seines jüngeren Bruders Christian Ludwig. 1713 folgte die Weihe der Kirche und der Beginn ihrer Bestimmung als Grablege der Herzöge zu Mecklenburg Schwerin. Nach Jahren kontinuierlichen Niedergangs als Filialkirche des Doms, erhielt St. Nikolai am 14. August 1754 per Deklaration Herzog Christian Ludwig II. eine eigene Pfarr- und Gemeindeverfassung und zwei unabhängige Prediger. Kirche und Prediger erhielten Zahlungen aus der herzoglichen Kasse und das Recht die kirchlichen Sakramente eigenständig abzuhalten. Als Garnisons- und Stadtkirche gehörten alle Offiziere und Mannschaften, die herzoglichen wie die städtischen, einzig zu St. Nikolai, eingeschlossen die Einwohner der Schelfstadt.